AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Terminbuchung und Testdurchführung eines Corona-Antigentest und eines PCR-Test

Stand 01.04.2021

ALLGEMEIN

Die Webseite schnelltest-hessen.de wird von der Firma friendz gmbh, Wiesenstrasse 5, 65843 Sulzbach/Ts. bereitgestellt. Über diese Website kann ein Antigen Schnelltest sowie ein PCR-Test online gebucht werden. Das Buchungssystem wird von der Firma ticket i/O GmbH, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln betrieben. Ärztlich verantwortlich ist Dr. med. Adalbert Sapok, 65824 Schwalbach.

DEFINITION

Abstrichprobe
Nasenabstrichprobe und/oder Rachenabstrichprobe

Befundlaufzeit
Ist die Zeit zwischen dem Eingang der Probe im Labor und der Bereitstellung des Befundes im schnelltest-hessen.de Portal.

Proband(en)
Personen, die sich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bzw. Corona-Virus testen lassen möchten.

Test(s)
Antigentest und/oder PCR-Test.

Testergebnis
Ergebnis des Antigentests und/oder PCR-Tests.

Testzentrum oder Testzentren
Die jeweilige Abnahmestelle zur Probenentnahme.


1. TESTABLAUF
Für den Kunden wird zu den jeweils auf der Homepage angezeigten Preisen, Befundlaufzeiten und dort dargestellten technischen Einzelheiten ein Antigentest oder PCR-Test durchgeführt. Die Anmeldung für einen Termin für das gewünschte Test-Zentrum erfolgt über die Seite der friendz gmbh (schnelltest-hessen.de). Für die Online-Buchung wird von das Ticket-System der Firma ticket i/O GmbH, Köln eingesetzt.

Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde eine E-Mail mit seiner Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung enthält seinen persönlichen von ihm selbstständig eingegebenen Buchungsdaten. Diese Daten sind für den weiteren Prozess verbindlich. Die Buchungsbestätigung ist zum vereinbarten Termin in das Testzentrum mittbringt. Der Antigen-Schnelltest oder PCR-Test wird vor Ort in dem während der Buchung ausgewählten Test-Zentrum durchgeführt.

Im Anschluss erhält der Kunde eine E-Mail mit der Mitteilung, dass sein Testergebnis vorliegt. Mittelst eines bei der Testung übergebenen Barcodes oder über das Portal schnelltest-hessen.de kann der Proband dann sein Testergebnis abholen und muss nicht vor Ort auf das Ergebnis warten.
 
2. Persönliches Daten
Der Kunde kann auf der Homepage seine Anmeldung unter Angabe seines Namens und weiterer personenbezogenen Daten abschließen. Die Daten werden dabei ausschließlich an das zuständige Test-Zentrum übermittelt.

Bevor der Test im ausgewählten Test-Zentrum durchgeführt wird, müssen die Kunden den Auftrag erteilen und die

•    Datenschutzvereinbarung
•    die Nutzungsbedingungen für Ticketkäufer
•    die Einwilligungserklärung Online Abruf des Testergebnisses
•    die Einwilligungserklärung des vorzeitigen erlöschen des Widerrufsrechts
•    die Kenntnisnahme der Storno Bestimmungen

durch das Setzen eines Merkers akzeptieren.

3. Tests
(1) Testzentrum besuchen
Kunden haben die Möglichkeit, die Nasenabstrichprobe / Rachenabstrichprobe in einem von der Firma friendz gmbh geführten Test-Zentrum vornehmen zu lassen. Die Abnahme erfolgt ausschließlich durch medizinisch geschultes Personal. Die Kunden melden sich dafür online für den gewünschten Termin an und drucken nach Möglichkeit die Bestätigungsemail mit der persönlichen Auftragsdaten aus.

Zum vereinbarten Termin erscheint der Kunden mit seinen persönlichen ausgedruckten Buchungsunterlagen, oder einer entsprechenden Darstellung auf seinem Smart-Phone zur Probeentnahme. Insoweit die Kosten für den Schnelltest durch die Gebietskörperschaft oder den Bund übernommen werden, ist eine Bezahlung des Tests nicht notwendig. Ansonsten erfolgt die Bezahlung während des Ticket-Buchungsvorganges über Ticket iO online. Eine Barzahlung ist nur nach Absprache in ausgewählten Test-Zentren möglich.

(2) Vor Ort Test
Kunden haben nach jeweils individueller zeitlicher Vereinbarung die Möglichkeit, die Nasenabstrichprobe / Rachenabstrichprobe bei sich vor Ort abnehmen zu lassen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung mit Auftragsbestätigung mit der friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) zu schließen.
 
4. Preise / Bezahlfunktion
Grundsätzlich müssen Kunden die Kosten für die Tests selbst tragen, es sei denn eine Gebietskörperschaft oder der Bund übernimmt die Kosten.

Die Bezahlung erfolgt während des Ticket-Buchungsvorganges online über Ticket iO.
 
5. Testergebnisse
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz das für die friendz gmbh zuständige Gesundheitsamt über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Kunden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. Die Ergreifung etwaiger Maßnahmen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des zuständigen Gesundheitsamtes.

Unabhängig davon, ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, wird der Kunde per E-Mail über die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt, dass ein Befund vorliegt. Dies erfolgt über eine Ergebnisbescheinigung in Form einer PDF, welche das Testergebnis, Kontaktdaten und den Zeitpunkt des Tests enthält. Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich an die während der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse, in einem weitgehend automatisierten Prozess. Aufgrund strenger Datenschutzrichtlinien hat schnelltest-hessen.de keine Möglichkeit in diesen Prozess einzugreifen. schnelltest-hessen haftet nicht für falsche Angaben während des Anmeldeprozess die zu einer verzögerten, verspäteten oder nicht Zustellung der Ergebnisbescheinigung führt.
 
6. Analyse
Das ausgewählte Test-Zentrum analysiert die Nasenabstrichprobe / Rachenabstrichprobe im Anschluss an die Probenentnahme schnellstmöglich anhand des Antigen Schnelltests. Die Bearbeitungsdauer hängt von dem Eingangszeitraum am betreffenden Tag sowie der Anzahl der insgesamt eingehenden Proben am betreffenden Tag ab. Nasenabstrichproben / Rachenabstrichproben für PCR-Tests werden zur Auswertung an ein Labor weitergeleitet.

7. Haftung
Jede Verarbeitung der Nasenabstrichprobe / Rachenabstrichprobe sowie die erforderliche Untersuchung selbst basieren auf dem jeweils aktuellen, wissenschaftlichen und analytischen Stand der Technik.

In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Testergebnis zeigen. Zugrundeliegende Ursachen können z.B. eine niedrige Qualität des Materials (z.B. durch nachträgliche Verunreinigung, fehlerhafte Verpackung etc.) oder ein Ausfall der Analyse durch unvorhersehbare oder unbekannte Gründe sein.

Die angewandte Methode kann Infektionen mit dem Corona-Virus nur nachweisen, wenn die Rachenschleimhaut betroffen ist und Viren bereits intrazellulär vervielfältigt worden sind, was üblicherweise innerhalb der ersten Tage nach Infektion eintritt.

Ein negatives Testergebnis schließt nicht das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion aus. Bei Infektionsverdacht oder kontinuierlicher Exposition sollte der Test regelmäßig wiederholt werden. Sofern das zugrundeliegende Problem von dem Test-Zentrum nicht erkannt werden konnte, sind diese für das unvollständige, potenziell irreführende oder sogar falsche Testergebnis einer Analyse nicht verantwortlich.

Die friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) und das jeweilige zuständige Test-Zentrum übernimmt keine Garantie dafür, dass die Analyse der Nasenabstrichprobe / Rachenabstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt und/oder das Testergebnis oder der Befund zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt und haften unbeschadet der nachfolgenden Regelungen nicht für etwaige Folgeschäden wie verpasste Flüge, verpasste Termine, Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne, die darauf zurückzuführen sind, dass das Testergebnis und/oder der Befund nicht rechtzeitig vorlag.

Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der friendz gmbh (schnelltest-hessen.de).

Vom vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

Sofern eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte „Kardinalpflicht“) verletzt worden ist, haftet die friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) auch für einfache Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt.

Aufgrund der abweichenden Genauigkeit bei Antigentests im Vergleich zu einem PCR-Tests übernimmt die friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) und das jeweilige Test-Zentrum für etwaige falsch-negative oder falsch-positive Ergebnisse grundsätzlich keine Verantwortung. Aus diesem Grunde besteht auch keine Verantwortlichkeit oder Haftung für etwaige verpasste Flüge und/oder andere Unannehmlichkeiten im Falle eines falsch-positiven Testergebnisses und daraus resultierende Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne.

8. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version ist auf dieser Website abrufbar. Es wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

9. PCR-Test
Probanden können – je nach Angebot und Verfügbarkeit im jeweiligen Testzentrum der friendz gmbh (schnelltest-hessen.de) - zwischen verschiedenen PCR-Prozessen wählen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Plattform www.schnelltest-hessen.de im Buchungsbereich des jeweiligen Testzentrums.

10. PCR-Befundlaufzeit
Die Befundlaufzeit ist die Zeit zwischen Eingang der Probe im Labor und der Bereitstellung des Befundes / E-Mail Benachrichtigung.

11. PCR-Befundzustellung
Im Falle einer direkten Befundzustellung per E-Mail, erfolgt die Zustellung im PDF-Format. Zum öffnen des Dokumentes ist ein PDF-Reader Software notwendig, die im Internet kostenlos zu beziehen ist. Der Befund gilt mit dem Versand an die wärend der registrierung angegebenen E-Mailadresse als zugestellt. Die friendz gmbh erstellt über den Versand ein Sendeprotokoll.

12. Nebenabreden
Die auf der Internetseite schnelltest-hessen.de angegebenen Befundlaufzeiten sind die jeweils gültigen Befundlaufzeiten. Mündliche Nebenabreden zu den Befundlaufzeiten haben keine Gültigkeit.


Sulzbach, 08.04.2021