Kostenloser Bürgertest

Seit 10. März 2021 sind wir vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt, die kostenlosen Bürgertests der Bundesregierung durchzuführen.

Wie oft kann ich mich testen lassen? Wer kann sich testen lassen?
  • mindestens 1 x pro Woche
  • nur für Bürger mit Wohnsitz in Deutschland.


Der kostenlose Bürgertest für "ALLE" wird ab dem 13.11.2021 wieder angeboten.

Wie bekomme ich einen Termin?

Termine können Sie nur Online buchen. Kicken Sie hier auf Testzentrum Auswahl, und wählen Sie das Testzentrum aus in dem Sie sich testen lassen wollen. Dann klicken Sie den Button "Bürgertest kostenlos buchen: 0,- €".

Danach werden Sie zu unserem Buchungssystem weitergeleitet. Wählen Sie das Datum und die Uhrzeit aus an dem Sie zum Test kommen wollen. Füllen Sie das Buchungsformular aus und bestätigen Sie die Buchung. Das wars!

Sollten Sie Probleme mit der Buchung haben, dann schauen Sie sich unser Erklärungsvideo an.

So buchen Sie einen Termin im Schnelltestzentrum
1

Bitte beachten Sie:

Zurzeit stehen in beiden Testzentren leider nur eine begrenzte Anzahl an kostenlosen „Bürgertests“ zur Verfügung. Wir bemühen uns, das Angebot in den nächsten Tagen zu erweitern.

Sie haben Ihren Termin gebucht? Hier erfahren Sie wie es im Testzentrum weiter geht.

2

Falls Sie nicht zu Ihrem Termin kommen können ...

In der Bestätigungsmail für Ihren Termin finden Sie einen blauen Button, welcher Sie zu ihrem persönlichen Bereich leitet. Dort können Sie ihren kostenlosen Termin jederzeit wieder stornieren.

Um anderen Bürgern*innen nicht die Möglichkeit zu nehmen, sich zeitnah testen zu lassen, bitten wir Sie von dieser Funktion Gebrauch zu machen, falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können.

Wenn vorübergehend keine kostenfreien Schnelltest-Termine mehr buchbar sind, sind alle verfügbaren Kapazitäten ausgeschöpft.
3

*** BITTE BEACHTEN ***

Wichtige Hinweise des Gesundheitsamtes bei positivem Testergebnis:

Das Zeugnis zum Testergebnis wird bei einem positiven Testergebnis von der testenden Stelle an das örtliche Gesundheitsamt weitergeleitet.

Sie haben die Information erhalten, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden. Hieraus ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten.

Ihre Pflichten:

Folgendes gilt sowohl für einen positiven PCR-, als auch einen positiven Antigen-Test zur professionellen Anwendung.

  • Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
  • Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs.
  • Sie müssen umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Kontaktdaten ihres jeweiligen Gesundheitsamt finden Sie hier: http://tools.rki.de
  • Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
  • Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Arzt.
  • Auch alle anderen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen sich gleichermaßen absondern.
  • Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/selbst-und-haushaltsquarantaene

Ihre Rechte:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, erhalten Sie eine Verdienstausfallentschädigung. Bei Arbeitnehmern wird diese durch den Arbeitgeber in Höhe Ihres Netto-Verdienstes ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält seine Aufwendungen nach § 56 IfSG ersetzt. Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Entsprechende Anträge sind auf ifsg-online.de zu stellen.
  • Sie können sich nach einem positiven Antigen-Test noch einmal durch PCR-Test auf eine Infektion testen
  • Fällt der nach einem Antigen-Test durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen.

Der Test war positiv. Was nun?

Wenn Ihr PoC-Antigen-Test (Schnelltest) positiv ausfällt, habe Sie einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Bestätigungstest. Melden Sie sich bitte in Ihrer Hausarztpraxis an, um einen zeitnahen Termin für den PCR-Bestätigungstest zu vereinbaren, und alle weiteren Maßnahmen zu besprechen.

Im Falle eines positiven Testergebnisses steht Ihnen der für unsere Testzentren verantwortliche Arzt Dr.med. Adalbert Sapok auch OHNE Termin für eine persönliche Beratung zur Verfügung:

Praxis:
Marktplatz 11
65824 Schwalbach
Tel.: 0 61 96 852 82.